Blaue Illustration zur Veranschaulichung der Strafbefreienden Selbstanzeige durch die Steuerberatung Haase und Pforr in Dortmund und Hagen

Strafbefreiende Selbstanzeige

Sollten Sie in den vergangenen Jahren unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen abgegeben haben, und möchten dies nachträglich richtigstellen, so können wir Sie dabei unterstützen die berichtigten Steuererklärungen zu erstellen, damit Sie diese dann mit in der Regel strafbefreiender Wirkung gem. § 371 AO als sogenannte Selbstanzeige an die Finanzverwaltung übermitteln.

Sprechen Sie uns bitte gezielt an, wir können dabei auf eine mehr als zehnjährige erfolgreiche Praxis zurückschauen und verfügen daher über das notwendige Know-How für erfolgreiche Antragstellungen

Impressum
Datenschutz
Kontakt
© 2024
Pfeil nach links und Pfeil nach rechts

Jetzt bewerben!